Die substitutionsgestützte Behandlung wird nach strengen Kriterien von speziell qualifizierten ÄrztInnen durchgeführt. Opiatabhängigen soll dadurch der Zugang zur medizinischen Versorgung (bei Erkrankungen wie z. B. Hepatitis C/HIV u. a.) ermöglicht werden. Durch die Gabe von Drogenersatzstoffen soll die Behandelbarkeit körperlicher und psychogener Erkrankungen gewährleistet werden. Ausgehend von einem „biopsychosozialen Störungsmodell“ sind neben den medizinischen auch individuell abgestimmte soziale und psychologisch-psychotherapeutische Maßnahmen begleitend durchzuführen. Welche Unterstützung notwendig und erwünscht ist, muss im Einzelfall abgeklärt werden.