Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen

Familienerholung

Fragen zu Urlaubsangeboten und -zielen beantwortet

Caritasverband für die Erziözese Bamberg e. V.
Abteilung Familienhilfe
Claudia Suck
Tel. (0951)86 04-4 41
E-Mail: claudia.suck@caritas-bamberg.de 

Die Angebote finden Sie unter

www.urlaub-mit-der-familie.de
Anträge und Informationen
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth

Telefon: 0921 605-3688
Fax: 0921 605-3933

E-Mail: familienerholung.familienbildung@zbfs.bayern.de
Homepage: www.zbfs.bayern.de

Die Beratungsstellen für die Kur- und Erholungsvermittlung finden Sie hier.

Familienbildung - Wochenendseminare

Wenn Sie an einer Maßnahme der Familienbildung teilnehmen, die förderungswürdig ist, können Sie einen Zuschuss beantragen unter www.zbfs.bayern.de
Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss vor Beginn der Maßnahme zur Familienbildung am Wochenende beim Ministerium beantragt werden muss. Sprechen Sie mit dem Träger.
Die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Den vollständigen Text der Rahmenvereinbarung finden Sie unter: www.zbfs.bayern.de

Allgemeine Fragen  und Informationsmaterial:

Caritasverband Fürth e. V.
Claudia Banea
Tel. 0911/7 40 50-17
Fax. 0911/7 40 50-60
E-Mail: claudia.banea@caritas-fuerth.de

Unser Angebot richtet sich vor allem an

  • Familien mit mehreren oder behinderten Kindern
  • Familien mit Sonderbelastungen wie Arbeitslosigkeit oder niedrigem Einkommen
  • allein Erziehende
  • Je nach Familieneinkommen wird der Erholungsaufenthalt durch Zuschüsse des Landes gefördert.