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Hände weg von den freiwilligen Leistungen!

Datum:
Veröffentlicht: 26.7.11
Von:
Klaus-Stefan Krieger

Stellungnahme der Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Nürnberger Land zum Haushaltskonsolidierungsprogramm des Bezirks Mittelfranken

Zu den geplanten Kürzungen des Bezirks Mittelfranken in der Hilfe für Menschen mit Behinderung hat die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Nürnberger Land am 26. Juli eine Stellungnahme abgegeben. In ihr warnt sie vor einer Streichung der freiwilligen Leistungen. Diese finanzierten vor allem präventive und Beratungsangebote und deren Wegfall würde zu höheren Kosten in den Bereichen der Behindertenhilfe führen, die der Bezirk über Entgelte mittragen müsse.

Zu den geplanten Kürzungen des Bezirks Mittelfranken in der Hilfe für Menschen mit Behinderung hat die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Nürnberger Land am 26. Juli folgende Stellungnahme abgegeben: 

"Am Donnerstag wird der Mittelfränkische Bezirkstag ein Haushaltskonsolidierungsprogramm beschließen. Mit großer Sorge beobachten die Mitgliedsverbände der Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (ASB, AWO, BRK, BDK, Caritas, Diakonie, Rummelsberger, Paritätischer, Lebenshilfe, VDK) die politische und öffentliche Diskussion zur Zukunft der „Eingliederungshilfe“ in Mittelfranken. Die Wohlfahrtsverbände verstehen die Situation der Städte und Gemeinden, die ihre Zahlungsfähigkeit durch immer höhere Umlageleistungen an den Landkreis und Bezirk bedroht sehen. Das Haushaltsdefizit des für die Behindertenhilfe zuständigen Bezirks Mittelfranken wurde jedoch nicht von den Menschen mit Behinderungen, sondern durch die Weltwirtschaftskrise verursacht. Es ist dramatisch, dass öffentliche Haushalte nun auf dem Rücken der betroffenen Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen ausgeglichen werden sollen.

Absicht und Konsens aller Wohlfahrtsverbände ist, die Städte und Gemeinden, den Landkreis, den Bezirk, also die „kommunale Familie“ bei der fachlich sinnvollen und von vielen betroffenen Menschen gewünschten „Ambulantisierung“ der Behinderten- und Altenhilfe zu unterstützen. Es entspricht dem Wunsch vieler Betroffener, nicht im Heim, sondern in den eigenen vier Wänden ein möglichst „normales“ Leben zu führen. Heutzutage gibt es dazu viele Möglichkeiten. Hierzu müssten in nächster Zeit Leistungsvereinbarungen zum Ausbau des ambulanten Bereiches und Zielvereinbarungen zur Umwandlung von stationären Plätzen abgeschlossen werden. Auf diesem Weg sind nicht nur Kostendämpfungen möglich; er entspricht auch der politisch immer wieder eingeforderten „Inklusion“ gemäß der UN-Konvention für Menschenrechte.

Hände weg von den freiwilligen Leistungen! Über die sogenannten „freiwilligen Leistungen“ werden vor allem präventive und Beratungsangebote finanziert. Bespiele sind die kostenlosen Beratungsangebote beim Sozialpsychiatrischen Dienst, der Suchtberatung, der Offenen Behindertenarbeit oder etwa die Integrationsprojekte wie die carisma. Einsparungen in diesem Bereich führen sofort zu höheren Bedarfen bei der Regelversorgung und werden durch vielfach höhere Kosten im entgeltpflichtigen Bereich sofort wieder aufgefressen.

Der Bezirk Mittelfranken hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden, den Städten, Landkreisen und Gemeinden auf Basis der geltenden Gesetze seine Behindertenhilfe entwickelt. Andere Bezirke haben das nicht getan und geltende gesetzliche Regelungen nicht beachtet. Die Wohlfahrtsverbände wünschen den zuständigen Bezirksräten im mittelfränkischen Bezirkstag den Mut, zu ihren bisherigen Entscheidungen zu stehen und die aufgebaute Qualität fachlich sinnvoll weiter zu entwickeln und nicht durch kurzfristige Sparmaßnahmen das Gesicht zu verlieren."

Michael Groß, Sprecher der KreisAG